Kopfzeile

Inhalt

An-, Ab- und Ummeldungen (Zuzug, Wegzug, Adressänderung)

Meldevorschriften

Ein Zuzug, Wegzug oder Umzug muss innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Die Einwohnerkontrolle benötigt auch Mitteilungen über einen Umzug innerhalb des gleichen Gebäudes.
Sie können Ihren Umzug auch online vornehmen: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/ag

Vermieter / Logisgeber müssen ein- und ausziehende Personen ebenfalls innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle melden.

Erforderliche Unterlagen bei der Anmeldung / Abmeldung / Adressänderung

SCHWEIZERINNEN UND SCHWEIZER

Anmeldung
• Heimatschein (bei Nebenwohnsitz Heimatausweis)
• Reisepass oder Identitätskarte
• Krankenkassenpolice oder Krankenversicherungskarte
• Mietvertrag / Untermietvertrag bzw. Beleg über Wohnungsnummer und Einzugsdatum
• bei minderjährigen Kindern: Familienbüchlein / Familienausweis / Geburtsscheine der Kinder /Sorgerechtsentscheid wenn Eltern nicht verheiratet
• Trennungsurteil bei gerichtlicher Trennung
• Hundehalter: Heimtierausweis

Abmeldung / Adressänderung
• Meldebestätigung (Niederlassungsausweis, Schriftenempfangsschein)
• Reisepass oder Identitätskarte

PERSONEN MIT AUSLÄNDISCHER STAATSANGEHÖRIGKEIT

Anmeldung
• Ausländerausweis sofern vorhanden (mit Abmeldestempel / Abmeldebescheinigung der letzten Wohngemeinde)
• Gültiger Reisepass oder bei EU-/EFTA-Staatsangehörigen Identitätskarte/Personalausweis
• Krankenkassenpolice
• Mietvertrag / Untermietvertrag bzw. Beleg über Wohnungsnummer und Einzugsdatum
• Arbeitsvertrag, allenfalls Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung
• Geburtsschein / Abstammungsurkunde
• falls verheiratet: Familienbüchlein / Familienausweis / Eheschein
• falls geschieden oder getrennt: Scheidungsurteil / Trennungsurteil
• Hundehalter: Heimtierausweis

Abmeldung / Adressänderung
• Meldebestätigung (Niederlassungsausweis, Schriftenempfangsschein)
• Ausländerausweis

Preis

gratis

Zugehörige Objekte

Icon