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Verkehrsanordnung Parkplätze

16. Mai 2024

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkung revoziert bzw. neu verfügt:

Fahrwangen

Aescherstrasse 2, vor Gemeindehaus, Parzelle 915
Parkieren verboten, Signal 2.50 mit Zusatztext: Montag bis Freitag, von 06.00 - 24.00 Uhr, ausgenommen Besucher des Gemeindehauses.
Übrige Zeit, Parkieren mit Parkscheibe, Piktogramm 4.18 mit Zusatztext: Max. 3 Stunden, ausgenommen mit Parkbewilligung der Gemeinde.

Aescherstrasse 2, hinter Gemeindehaus, Parzelle 915
Parkieren verboten, Signal 2.50 mit Zusatztext: Ausgenommen mit Parkbewilligung der Gemeinde.

Aescherstrasse, Parkplatz «Alter Postplatz», Parzelle Nr. 912
Revokation der Publikation
vom 29.09.2017, Parkieren mit Parkscheibe, mit Zusatztext: Maximale Parkzeit 4 Stunden, ausgenommen mit Parkkarte.

Neu:
Parkieren verboten, Signal 2.50 mit Zusatztext: Montag bis Freitag von 06.00 bis 18.00 Uhr, ausgenommen mit Parkbewilligung Lehrerschaft,
Übrige Zeit: Parkieren mit Parkscheibe, Piktogramm 4.18 mit Zusatztext: Max. 3 Stunden, ausgenommen mit Parkbewilligung der Gemeinde.

Aescherstrasse, Mehrzweckhalle, Parzelle Nr. 1455
Parkieren verboten, Signal 2.50 mit Zusatztext: Montag bis Freitag von 06.00 bis 18.00 Uhr, ausgenommen mit Parkbewilligung Lehrerschaft.
Besucher-Parkplätze der Schule, Parkieren mit Parkscheibe, Signal 4.18 mit Zusatztext: Max. 3 Stunden.
Übrige Zeit: Parkieren mit Parkscheibe, Signal 4.18 mit Zusatztext: Max. 3 Stunden, ausgenommen mit Parkbewilligung der Gemeinde.

Vor Alte Aescherstrasse 17, Parzelle Nr. 895
Parkieren verboten, Signal 2.50 mit Zusatztext: Ausgenommen mit Parkbewilligung der Gemeinde.

Kreuzweg, Parkplatz Parzelle Nr. 738
Revokation der Publikation
vom 29.09.2017, Parkieren mit Parkscheibe, mit Zusatztext: Maximale Parkzeit 4 Stunden, ausgenommen mit Parkkarte.

Neu:
Parkieren mit Parkscheibe, Signal 4.18 mit Zusatztext: Täglich von 00.00 - 24.00 Uhr, max. 3 Stunden, ausgenommen Parkbewilligung der Gemeinde.

Einsprachen
Gegen diese Verkehrsanordnungen kann jeder Betroffene innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt vom 17.05.2024 bis 17.06.2024 beim Gemeinderat Fahrwangen schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Gemeinderat Fahrwangen

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