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Benützungszeiten Schulanlagen

13. Januar 2025

Der Gemeinderat hat das Benützungsreglement Schulanlagen überarbeitet und per 01.01.2025 in Kraft gesetzt. Die Benützungszeiten der Aussenanlagen wurden folgendermassen definiert:

An den unterrichtsfreien Tagen stehen die Aussenanlagen der Bevölkerung wie folgt offen:

  • Montag bis Samstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
  • An Sonn- und Feiertagen: ab 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
  • Sowie an bewilligten Veranstaltungen und Anlässen.

 

Die mit dem Vollzug betrauten Organe sind befugt, Personen, welche die Benützungsvorschriften missachten, vom Areal wegzuweisen und sie bei groben und wiederholten Verstössen gegen die Benützungsvorschriften von der weiteren Benützung des Areals auszuschliessen (Arealverbot). Zusätzlich können Zuwiderhandlungen mit Busse bestraft werden.

Das vollständige Reglement kann unter Verwaltung/Reglemente heruntergeladen oder bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

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