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Arbeitslosigkeit

Die antragstellende Person ist verpflichtet, sich spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit beim RAV Wohlen zu melden. Das Nichteinhaten dieser Frist kann einen Verlust von Taggeldern zur Folge haben. Bereits während der Kündigung sind Sie verpflichtet, Arbeit zu suchen und diese nachzuweisen.

Folgende Unterlagen sind beim RAV mitzubringen:

  • Identitätskarte / Pass oder Ausländerausweis
  • AHV-Ausweis / Sozialversicherungsausweis
  • Kopie des Kündigungsschreibens
  • Kopie letzter Arbeitsvertrag
  • Aktuelles Bewerbungsdossier (Lebenslauf, Zeugnisse, Diplome, Bewerbungsschreiben)


Weitere Infos zur Arbeitslosigkeit finden Sie unter www.treffpunkt-arbeit.ch.

Preis

gratis

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