Bitte setzen Sie sich beim Tod eines Angehörigen am gleichen, spätestens jedoch am darauffolgenden Tag mit der Gemeindekanzlei in Verbindung. Bei Todesfällen an Wochenenden kann bis Montag zugewartet werden. An verlängerten Wochenenden (Feiertage, Weihnachten und Neujahr) ist die Erreichbarkeit des Pikettdienstes auf dem Telefonbeantworter abrufbar.
In Absprache zwischen Trauerfamilie, Gemeindekanzlei und Pfarramt werden die Abdankung und die Beisetzung bzw. Beerdigung festgelegt. Ebenfalls werden die Angehörigen über die wichtigsten organisatorischen Vorkehrungen informiert.