Steuerrechtliche Auskünfte
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns.
Für das Bezahlen der Steuern ist die Finanzverwaltung zuständig.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionales Steueramt Sarmenstorf Fahrwangen Uezwil | 056 667 93 80 | steueramt@sarmenstorf.ch |