Adressauskunft
Adressauskünfte werden nur auf schriftliche Anfrage und bei einem berechtigten Interesse (Interessennachweis) gegen eine Gebühr von CHF 20.00 erteilt. Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.
Alle Adressauskünfte werden im Rahmen des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 056 667 93 40 | einwohnerkontrolle@fahrwangen.ch |